ODR-Verordnung

Bereits am 09.01.2016 tritt die Verordnung mit der (EU) Nr. 524/2013, zur „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ in Kraft.

Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel, eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU ergeben.

Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung erreicht werden.

Wir als Händler sind daher ab 9. Januar verpflichtet unseren Kunden auf die Existenz dieser Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen.

Informationen dazu finden Sie in Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO, den Sie unter folgendem Link als PDF herunterladen können:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0524

Außerdem ist folgender Link zur OS-Plattform für Verbraucher leicht zugänglich auf der Webseite des Shops zu platzieren:

http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wie auf der Website der OS-Plattform nachzulesen ist, wird diese voraussichtlich erst im Februar 2016 ihren Dienst aufnehmen – die Hinweispflicht besteht allerdings dennoch bereits ab dem 9. Januar.